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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Pensionsvertrag
1.1
Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension TEUBL wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension TEUBL weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der mit der Pension TEUBL einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Um das Zusammenarbeiten mit Ihnen, mit Ihren Liebling und uns so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten, sind vorweg einige festgelegte Vereinbarungen für einen Aufenthalt in der Hundepension / Tagesbetreuung Teubl notwendig.

1.2
Die Hundepension TEUBL gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.
Die uns anvertrauten Hunde werden mit aller Fürsorge und Zuwendung behandelt, die sie brauchen, um während ihres Aufenthaltes glücklich und gesund zu sein. Dazu gehört, dass Ihr Hund nie allein ist.

Der Hundeeigentümer bzw. ihre Kontaktperson wird sofort verständigt, wenn sich eine relevante Veränderung, Beratung durch einen Tierarzt oder andere nennenswerte Umstände eintreten, die für den weiteren Aufenthalt wichtig sein können.

1.3
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.4
Die Pension TEUBL hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.3 genannten Fälle erfasst.

2. Tierarztkosten / Tierheim
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.1
Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension TEUBL berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension TEUBL übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).

Sollte der Hund nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden, wird das Tier an einen Tierschutzverein übergeben. Die bis dahin anfallenden Kosten trägt der Hundeeigentümer.

2.2
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension TEUBL übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

2.3
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension TEUBL übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

3. Für den Aufenthalt in der Hundepension oder Tagesbetreuung
3.1
Reservierungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3.2
Allen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz, sollte der Hund entlaufen, wird dafür und in Folge allen weiteren Folgeschäden, die der Hund verursachen könnte, keine Haftung übernommen.

3.3
Für Schäden, die ein mir anvertrauter und vereinbarungsgemäß gehaltener Hund an Dritten verursacht, haftet ausschließlich dessen Besitzer. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist erforderlich.

4. Haftung
Die Pension Teubl schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Sollte eine einmalige oder laufende tierärztliche Konsultation während des Aufenthaltes notwendig sein, sind alle damit verbundenen Kosten vom Hundeeigentümer zu tragen. Eine intensive individuelle Betreuung des Hundes wird eine eigene Rechnung gestellt. Sollte der Hund während des Aufenthaltes sich verletzen oder ableben, so werden vom Hundeeigentümer keine Ansprüche gestellt.

Allen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz, sollte der Hund entlaufen, wird dafür und in Folge allen weiteren Folgeschäden, die der Hund verursachen könnte, keine Haftung übernommen.

Für Schäden, die ein anvertrauter und vereinbarungsgemäß gehaltener Hund an Dritten verursacht, haftet ausschließlich dessen Besitzer. Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist erforderlich.

5. Der Pensionspreis wird im Voraus des Hundes entrichtet.
5.1
Neukunden müssen innerhalb einer Woche nach Anmeldung 30% der Gesamtkosten anzahlen. Erst ab Zahlungseingang wird der Platz fix reserviert. Falls der Platz nicht in Anspruch genommen wird, verfällt die Anzahlung.

5.2
Kostenfreie Stornierung bis 2 Wochen vor Betreuungsbeginn! Bei einer späteren Stornierung wird die geleistete Anzahlung nicht rückerstattet. Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer, da Steuerbefreit . Kleinunternehmer gemäss §6 Abs. 1 Z 27 UStG

6. Öffnungszeiten
Montag – Freitag: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: von 9.00 bis 11.00 Uhr

Sonntag: geschlossen

7. Betreuungsentgelt
Das Betreuungsentgelt ist im Voraus in Bar zu entrichten und gilt immer für den gebuchten Betreuungszeitraum. Wird die Betreuung vom Kunden, aus welchen Gründen immer, vorzeitig beendet, so verfällt der Rest des entrichteten Entgeltes. Jeder begonnene Kalendertag wird verrechnet.

8. Besuche
Es wird gebeten, Besuche immer telefonisch anzukündigen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Purkersdorf.

Sicherheit Information über Ihren Liebling
1. Betreuung
Vor einer Betreuung wird ein Termin zum gegenseitigen näheren Kennenlernen vereinbart und dient der Beurteilung der Eignung des Hundes für eine regelmäßige Betreuung.

2. Verträglichkeit
Der Hund muss eine Verträglichkeit gegenüber Menschen und Artgenossen erkennen lassen.

3. Übergabe
Bei der Übergabe des Hundes müssen alle relevanten Informationen an uns weitergegeben werden. Je mehr, desto besser kann die Betreuung erfolgen.

4. Impfung
Jeder Hund muss geimpft, gechipt, entwurmt und mit Flohschutz versehen sein. Der Impfpass ist für die Dauer des Aufenthaltes zu hinterlegen und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für den Hund muss bestehen.

5. Futter, Decken, Halsband
Ausreichend Futter, Decken, Halsband oder Lieblingsspielzeug etc. sind mitzubringen, um den Aufenthalt für den Hund so angenehm wie möglich gestalten zu können.

6. Sozial Unvertägliche
Aggressive, sozial unverträgliche, ansteckend kranke und Herzkranke Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen

Für den Inhalt verantwortlich

Wurfplanung 2024

O-Wurf

Richtig gelesen! Der O-Wurf vom Tullnerbach ist im Herbst 2024 mit unserer wunderschönen Livia vom Tullnerbach geplant. Aufgrund der großen Nachfrage und weil es uns wichtig ist lange genug Zeit zu haben um euch kennen zu lernen und das richtige Zuhause für unsere Hunde zu finden, habt ihr bereits jetzt die Möglichkeit für den O-Wurf zu bewerben.

Ihr erreicht uns telefonisch oder per E-Mail unter den angegebenen Kontaktdaten.

Wir freuen uns darauf euch kennen zu lernen!

Eure Rosemarie.

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